Trauung

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Sie geloben, einander zu lieben, zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Ihnen wird der Segen Gottes zugesprochen.

Vor einer kirchlichen Trauung muss das Paar bereits standesamtlich geheiratet haben. Außerdem findet zuvor ein Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt, der oder die die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe. Damit ein Ehepaar kirchlich getraut werden kann, muss mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein.

Auch Ehejubiläen können in einem Gottesdienst gefeiert werden. Die Trauung selber wird dabei allerdings nicht wiederholt.

Weitere allgemeine Informationen finden sie auf der Internetseite der Landeskirche und für eine genauere Beratung kontaktieren Sie bitte unseren Pfarrer (05223 1896165) oder unser Gemeindebüro (05223 761886) .